Machbarkeitsstudie für den Bau und Betrieb eines Hallenbades in Auftrag gegeben

Am 30.08.2018 stellte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Stuhr den Antrag, eine Machbarkeitsstudie für den Bau und Betrieb eines Hallenbades in Auftrag zu geben.
In der Studie sollen Bau- und Betriebskosten eines Sportbades untersucht werden.
Das Bad sollte ein Schwimmerbecken mit Wettkampfbahnen, ein Lehrschwimmbecken und einen Sprungturm besitzen.
Es müssen alle Erfordernisse für den Schwimmunterricht an Schulen erfüllt sein.
Für die Betriebskosten sollen verschiedene Möglichkeiten der Energieversorgung wie Blockheizkraftwerk (BHKW) und Nutzung erneuerbarer Energien geprüft werden.
Der Rat der Gemeinde Stuhr fasste schließlich am 26.09.2018 folgenden Beschluss: „Der Rat der Gemeinde Stuhr beschließt, eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung und zum Betrieb eines Hallenbades erstellen zu lassen.
Es sollen folgende verschiedene Varianten in Bauweise und Betriebskosten geprüft werden:
· Wettkampfbahnen
· Lehrschwimmbecken
· Sprungturm
Es müssen alle Erfordernisse für den Schwimmunterricht an Schulen erfüllt sein.
Für die Betriebskosten sollen verschiedene Möglichkeiten der Energieversorgung wie BHKW, Nutzung erneuerbarer Energien sowie energetische Bauweise geprüft werden.

Hier der Bericht des Weser-Kuriers vom 27.09.2018 zum Antrag

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Ein Waldkindergarten für Stuhr

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Namen unserer Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN stelle ich folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Stuhr.
Die Gemeinde Stuhr richtet einen Waldkindergarten ein.
Hierbei soll sowohl die Möglichkeit eine Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe, als auch der Betrieb durch die Gemeinde Stuhr geprüft werden.
Begründung: Im Waldkindergarten bieten sich für Kinder Gelegenheiten zu besonderen und neuen Erfahrungen in der Natur.
Der jahreszeitliche Rhythmus, die Abläufe im Naturkreislauf sowie die verschiedenen Witterungsverhältnisse werden unmittelbar von den Kindern erlebt.
Sie erfahren biologisches Grundwissen im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Sie lernen Pflanzen und Tiernamen, erleben wie Neues entsteht.
Der Wald bietet ein anhaltendes, offenes Bewegungsangebot. Laufen, klettern, springen, rollen und alle anderen Bewegungsmöglichkeiten geben den Kindern Sicherheit und stärken das Körpergefühl.
Zahlreiche Gemeinden in unserer direkten Nachbarschaft bieten bereits Waldkindergärten mit Erfolg an, genannt seien hier Bruchhausen – Vilsen, Syke und die im Vergleich zu Stuhr kleinere und eher waldarme Gemeinde Weyhe.
Für Stuhr bietet sich unserer Ansicht nach die Möglichkeit ein für Eltern und Kinder attraktives Angebot zu schaffen und weitere der so dringend benötigten Kindergartenplätze einzurichten.
Mit freundlichen Grüßen
Kristine Helmerichs

 

Hier der Bericht zum Antrag aus der Kreiszeitung vom 15.02.2018

Bremer Flughafen

Anfrage bezüglich Artikel im Weser Kurier vom 23.01.2010.

Im „Bremen-Teil“ des Weser Kuriers vom Samstag teilt der Chef des Bremer Flughafens Jürgen Bula mit, dass er die Einschränkung für Nachtflüge in Bremen bis 2020 abschaffen möchte.
Darüber hinaus möchte er den Flughafen nach Niedersachsen, erweitern.
Es wird außerdem ein Gutachten des Bremer Wirtschaftsressorts zitiert aus dem hervorgeht, dass sich die Zahl der Flüge um 1/3 in den kommenden Jahren steigern soll. In der Bildunterschrift ist sogar von einer Steigerung des Flugverkehrs von 50% bis 2020 die Rede.

Ist der Verwaltung bekannt, dass;
1. die Einschränkungen für Nachtflüge abgeschafft werden sollen?
2. eine Erweiterung des Flughafens auf das Gebiet der Gemeinde Stuhr erfolgen soll?
3. in den nächsten 10 Jahren eine Ausweitung des Flugverkehrs in diesem Ausmaß geplant ist?
4. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Staatsvertrag zwischen Bremen und Niedersachsen?
5. Welches Mitspracherecht hat die Gemeinde bei diesen Vorhaben?
6. Sind diese Planungen in der Fluglärmkommission bereits bekannt?

Antwort:
Sehr geehrte Frau Helmerichs,
zu Ihren Fragen kann ich folgendes mitteilen:
1.) Der Verwaltung sind keine beabsichtigten Veränderungen bei den Einschränkungen der Nachtflüge bekannt geworden.
2.) Im Juni 2009 fand ein Gespräch bei dem Bremer Architekturbüro "Bruns + Hayungs" statt, an dem FBL 2 und FDL 20 teilgenommen haben. Das Büro hat offenbar einen Planungsauftrag vom Flughafen bekommen, den südlichen Bereich für die Realisierbarkeit von Büro- und Gewerbeansiedlung zu untersuchen. Angenzend liegt das Gewerbegebiet Brinkum Nord
3.) Eine Ausweitung des Flugverkehrs in diesem Ausmaß ist der Verwaltung bisher nicht bekannt.
4.) Der Vertrag vom 25.5.1989 regelt im Wesentlichen die Bedingungen für die Verlängerung der Hauptstart- und Landebahn um 300 m in östlicher und westlicher Richtung für die spezielle Nutzung durch Transportflugzeuge (Super-Guppy) zur Beförderung von Luftfracht der bremischen Luft- und Raumfahrtindustrie. Die Stadt Bremen verpflichtet sich darin, weitergehende Anträge nicht zu stellen. Es handelt sich nicht um einen "Staatsvertrag", sondern um einen Vertrag zwischen zwei Kommunen und dem Flughafen.
Das weitere regelt die "Genehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen".
5.) Im § 5(3) des Flughafenvertrages verpflichten sich die Vertragspartner zur gegenseitigen Unterstützung und dem Bemühen um einvernehmliche Lösungen.
6.) In der Fluglärmkommission wurden diese Fragen bisher nicht diskutiert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hajo Giesecke
Gemeinde Stuhr

 

 

Fluglärm

Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt am 27.03.2008

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Frau Vorsitzende

wir bitten um die Aufnahme folgenden Antrags auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung.

Antrag:
1. In der Vergangenheit tagte die Fluglärmkomission ausschließlich nicht öffentlich. Inzwischen sind allerdings auch in Bremen Sitzungen der Beiräte und Deputationen öffentlich. Es ist an der Zeit, dass auch die Fluglärmkommission öffentlich tagt und ihre Entscheidungen transparent macht. Wir beantragen daher, die Sitzungen der Fluglärmkomission sollen zukünftig öffentlich sein. Die Gemeinde Stuhr wird sich dafür einsetzen die Geschäftsordnung der Fluglärmkonission dahingehend zu ändern.

2. Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über zunehmenden Nachtflugverkehr (22.00 Uhr -6.00Uhr), und tatsächlich ist die Zahl der Nachtflüge von 1275 in 2005 auf 2271 in 2007 gestiegen. Wir beantragen, dass die Gemeinde Stuhr sich dafür einsetzt die Anzahl der Flugbewegungen in der Nacht drastisch zu reduzieren. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sollte ein mindestens achtstündiger Zeitraum frei von Flugbewegungen sein.

mit freundlichen Grüßen
Kristine Helmerichs

Kommunale Sonnenenergie

Zur Beratung und Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss:

Die Dachflächen aller gemeindeeigenen Gebäude werden auf ihre Eignung für die Gewinnung von thermischer und elektrischer Energie hin untersucht und soweit möglich nutzbar gemacht. Dabei soll Wärmeenergie bevorzugt für den direkten Verbrauch der Gebäude genutzt werden und die Energie aus der Photovoltaik ins Stromnetz eingespeist werden.

Die für die Gewinnung von thermischer und elektrischer Energie geeigneten Flächen können neben der direkten Nutzung durch die Kommune auch für ‚Bürgersolaranlagen’ zur Verfügung gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kristine Helmerichs

Ökostrom

Zur Beratung und Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen und in Vorgesprächen mit möglichen alternativen Stromlieferanten auszuloten, ob und unter welchen Bedingungen die Gemeinde Stuhr in Zukunft umweltfreundlich erzeugten Strom bei entsprechend ausgewiesenen Erzeugern beziehen könnte.

Die Umstellung des gemeindlichen Strombezugs auf Strom aus erneuerbaren Energien – zumindest zu einem wirtschaftlich vertretbaren Anteil – ist eine sinnvolle Maßnahme zur CO2 Reduzierung.

Mit freundlichen Grüßen

Kristine Helmerichs